Gesund­heit­li­che Versorgungsplanung

Die Gesund­heit­li­che Ver­sor­gungs­pla­nung rich­tet sich an gesetz­lich ver­si­cherte Bewoh­ner von koope­rie­ren­den Pfle­ge­hei­men, die bereits im Vor­feld fest­le­gen möch­ten, wel­che medi­zi­ni­schen Maß­nah­men sie in einer gesund­heit­li­chen Krise wün­schen und wel­che sie für sich ausschließen.

Das Herz­stück der GVP ist der Wer­te­bo­gen, der die Ein­stel­lung zum Leben, zum Ster­ben und zu den Mög­lich­kei­ten moder­nen Medi­zin erfrägt und dar­aus dann die ganz indi­vi­du­el­len Gren­zen der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung fest­legt, wenn sich die Bewoh­ner selbst nicht mehr dazu äußern können.

Dabei wer­den ver­schie­dene medi­zi­ni­sche Situa­tio­nen beleuch­tet, für die eine Vor­aus­pla­nung sinn­voll sein kann – der Not­fall, der wei­tere, pro­gno­se­ab­hän­gige Ver­lauf, sowie die dau­er­hafte Einwilligungsunfähigkeit.

Für Bewoh­ner, die bereits jetzt nicht mehr in der Lage sind, die Kon­se­quen­zen kom­ple­xer medi­zi­ni­scher Behand­lun­gen zu ver­ste­hen, kann mit Ange­hö­ri­gen, Freun­den, dem Pfle­ge­per­so­nal, den Haus­ärz­ten oder Betreu­ern der mut­maß­li­che Wille erar­bei­tet werden.

Wir wol­len, dass Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen bei schwe­rer Krank­heit und in der letz­ten Lebens­phase so behan­delt wer­den, wie Sie das wün­schen – auch wenn Sie selbst dann nicht ent­schei­den können.

Ihre Ansprech­part­ne­rin

Rebecca Mar­chese
Tel.: 0871/66635