6. Landshuter Hospizgespräche mit Prof. Dr. Dr. Heribert Prantl
Das Sterben ist kein Spaziergang; und der Tod kein Urlaub vom Leben. Er ist unerbittlich endgültig. Deshalb war und ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die erlaubte Hilfe beim Sterben und zum Sterben existenziell. Es wollte dem Menschen Gutes tun, seine Selbstbestimmung stärken. Das höchste Gericht hat dem Lebensrecht deshalb ein Sterberecht zur Seite gestellt. Aber: Einen gesellschaftlichen oder ökonomischen Druck zum Ableben darf es nicht geben. Es gilt, nicht nur das Recht zum selbstbestimmten Sterben, sondern auch das Recht zum selbstbestimmten Leben zu sichern.
Heribert Prantl, geboren 1953, ist einer der bekanntesten Publizisten und Kommentatoren in Deutschland. Er war Richter und Staatsanwalt, bevor er 1988 als politischer Redakteur und Leitartikler zur Süddeutschen Zeitung ging. Er leitete dort 25 Jahre lang das Ressort Innenpolitik, dann baute er die Redaktion Meinung auf. Zehn Jahre lang war er Mitglied der Chefredaktion.
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