Ländgasse 41
84028 Landshut
Im kürzlich verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde im SGB V, § 132 g die Möglichkeit einer „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ für die letzte Lebensphase geschaffen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe wird damit erstmals eine, von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung angeboten.
Was genau steckt hinter diesen Abkürzungen und Begriffen? Jeder hat davon in der letzten Zeit schon gehört, viel Halbwissen schwirrt herum. Lassen Sie sich
von einem der führenden Spezialisten auf dem Gebiet der Vorsorgeplanung erklären was hinter Advance Care Planning und Gesundheitlicher Versorgungsplanung steckt. Was Sie in der Palliativversorgung mit dem § 132g SGB V anzufangen haben und ob dies alles für die Einrichtungen der Altenhilfe und Behindertenhilfe von Bedeutung ist?
Referent:
Prof. Dr. Dr. med. Berend Feddersen
Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin
Klinikum der Universität München
Teilnahmegebühr beträgt € 5,-
Anmeldung telefonisch unter 0871 66635 oder
per Mail: landshut@hpvn-bayern.de